Besoldungsanpassung
Beamte in Sachsen-Anhalt sollen die gleichen
Erhöhungen ihrer Bezüge wie die Tarifbeschäftigten erhalten. Die
Landesregierung hat gestern einen entsprechenden Gesetzentwurf zur
Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen 2011/2012 nach Anhörung der
zuständigen Gewerkschaften und Spitzenverbände beschlossen.
Danach wird die Besoldung und Versorgung linear um
1,5 Prozent rückwirkend ab dem 1. April 2011 erhöht. Zum 1. Januar 2012
ist eine weitere lineare Erhöhung um 1,9 Prozent und eine Erhöhung der
Grundgehälter um einen Sockelbetrag in Höhe von 17 Euro vorgesehen.
Die Anwärter sollen in den Genuss der gleichen
linearen Erhöhungen kommen. Der Sockelbetrag zum 1. Januar 2012 beträgt
allerdings wie bei den Auszubildenden im Tarifbereich nur sechs Euro.
Der Gesetzentwurf wird jetzt an den Landtag weitergeleitet, der
voraussichtlich erst im Oktober abschließend darüber entscheidet. Der
dbb sachsen-anhalt erwartet, dass sowohl die Einmalzahlung als auch die
prozentuale Erhöhung der Bezüge ab 1. April 2011 im Vorgriff als
Abschlagszahlung mit den Augustbezügen geleistet werden.
Quelle: http://www.sachsen-anhalt.dbb.de/